Rat für Räte
Betriebsrat, Personalrat, Mitbestimmung bei variabler Vergütung | Haben Sie den Entwurf eines neuen, variablen Vergütungssystems auf dem Tisch? Oder einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung? Wurden Sie eingeladen, sich bei der Gestaltung und Konzeption eines zielorientierten, ergebnisabhängigen, erfolgsorientierten oder leistungsgerechten Entgeltsystems zu beteiligen? Tauchen in Sitzungen des Betriebsrats fachliche Fragen zu Vergütungsmodell, Vergütungsform, Entgeltkriterien, Anpassungsmechanismus, Vergütungsmethode, Ausschüttungsform, Kennziffern, Regelungen sowie zu deren Vorteilen und Nachteilen auf? Dann könnte es Sinn machen, sich als Betriebsrat durch unsere stets sachkundige Beratung gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG (externe Sachverständige) zu verstärken. Nutzen Sie die starken Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung konstruktiv, um zu einem von Wertschätzung, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit geprägten variablen Vergütungssystem zu kommen.