Variable Vergütung Kontakt Experten

Experten für variable Vergütung

Experten für Vergütungssysteme | Nehmen Sie Kontakt auf zu den führenden Experten für Vergütungssysteme, variable Vergütung und variable Vergütungssysteme. Wir sind spezialisiert auf Themen, Fragen und Antworten rund um leistungsgerechte Vergütung, erfolgsorientierte Vergütung, agile Vergütung, performancebezogene Vergütung und ergebnisabhängige Vergütung. Seit 1994 unterstützen wir Unternehmen bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Einführung und Aktualisierung variabler Vergütungs- und Anreizsysteme. Für jede Schwierigkeit und jede Frage kennen wir mindestens eine praxistaugliche Lösung. Fordern Sie unsere Leistung im Bereich der variablen Vergütung: Unternehmensberatung und Umsetzung, Seminare und Entscheider-Workshops, Analysen und Gutachten. Erwarten Sie begeisternde Vorträge, inhaltsreiche Seminare, ergebnisreiche Workshops und eine stets umsetzungsorientierte Beratung.

Wertorientierte Variable Vergütung

Wertorientierte Vergütung

Wertorientierte Vergütung | Es geht um Werterhaltung, Wertsteigerung, Wertschaffung und Wertschöpfung: Der unternehmenswertbezogenen Vergütung fällt eine besondere Bedeutung bei der Vorstands- und Geschäftsführungsvergütung zu. Auch bei der Vergütung des Aufsichtsrats kommen derartige Boni zum Einsatz. Viele Betriebe etablieren zudem Unternehmenswertbeteiligungs- und andere unternehmenswertorientierte Bonussysteme für alle Beschäftigten. Motivations- und Anreizeffekte stehen dabei selten im Vordergrund, da diese mit unternehmenswertabhängiger Vergütung lediglich bei den Mitarbeitenden von Kleinunternehmen erzielt werden. Jedoch kann zumindest eine gewisse Aufmerksamkeit der Belegschaft für den Unternehmenswert und die wertmessenden Kennzahlen geweckt werden. Diese Wertmessgrößen stellen einen für Akzeptanz und Wirksamkeit entscheidenden Aspekt bei der Konzeption und Implementierung von wertbezogenen Bonussystemen dar. Erfahren Sie mehr über denkbare Wertkennziffern sowie Vorteile, Nachteile, Möglichkeiten, Stolpersteine und Alternativen.

Vorstand Vorstände Vorstandsvergütung

Variable Top Management Vergütung

Vorstandsvergütung | Der Top Management Vergütung fällt eine Bedeutung zu, die kaum zu überschätzen ist. Es zählen Transparenz, Angemessenheit und Nachhaltigkeit. Aber nicht nur. Mit der Vorstandsvergütung und der hierbei zugrundeliegenden Vergütungslogik prägen Aufsichtsräte die Vergütungsprinzipien des gesamten Unternehmens. Welcher Vorstand wird einem modernen Anreizsystem für die Beschäftigten zustimmen, wenn dies im Widerspruch zu seiner eigenen, antiquierten Vergütung steht? Aufsichtsräte, die ihre Pflichten als Chance begreifen, schaffen moderne, anreizstiftende und zugleich akzeptanzsichernde Vorstandsvergütungssysteme. Sie wissen um die Bedeutung von Image, Arbeitgeberattraktivität und Reputation. Diese Faktoren sind entscheidend für die Steigerung des Potenzials, seinerseits die notwendige Voraussetzung für Unternehmensperformance, Wettbewerbsstärke und Existenzfähigkeit. Wir bieten umfassende Unterstützung für Aufsichtsräte und Kontrollgremien.

Nachhaltigkeit bei variabler Vergütung

Nachhaltigkeit bei variabler Vergütung

Wie sich variable Vergütung nachhaltig gestalten lässt, beschreiben wir in der Novemberausgabe des HR-Magazins. Eine schnell umsetzbare Möglichkeit bietet die Verlängerung des Auszahlungszeitraumes sowie dessen Verknüpfung mit einem Bonus-Malus-System.

Inhalt des Fachbuchs Variable Vergütung, 3. Auflage

Es kommt zwar erst Montag in die Läden, doch wir können Ihnen schon heute einen exklusiven Blick vorab in das Inhaltsverzeichnis des Fachbuchs „Variable Vergütung“ (3. erweiterte und aktualisierte Auflage) bieten.

Urteil Variable Vergütung

Kompensationslose Anerkennungsprämie ist Vermögensschädigung (Urteil Bundesgerichtshof, „Mannesmann-Urteil“)

Urteile variable Vergütung | Leitsatz des Bundesgerichtshofs im Mannesmann-Prozess: Bewilligt der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft für eine erbrachte dienstvertraglich geschuldete Leistung einem Vorstandsmitglied nachträglich eine zuvor im Dienstvertrag nicht vereinbarte Sonderzahlung, die ausschließlich belohnenden Charakter hat und dem Unternehmen keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringt (kompensationslose Anerkennungsprämie), liegt hierin eine treupflichtwidrige Schädigung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2005 – 3 StR 470/04.