Rückzahlungsklauseln

In Rückzahlungsklauseln werden Bindungsfristen festgeschrieben zur Absicherung des Unternehmens gegen eine ungewollte Kündigung des Arbeitnehmers, nachdem dieser eine Gratifikation erhalten hat.

Gratifikationen sind freiwillige Leistungen des Unternehmens an ausgewählte Arbeitnehmer, beispielsweise zum Dank für Betriebstreue, besondere Leistungen oder Erfolge. Sie dienen auch als Anreiz für ebensolches Verhalten in der Zukunft.

Rückzahlungspflicht besteht nur bei Gültigkeit der Rückzahlungsklauseln

Verlässt der Arbeitnehmer innerhalb der Bindungsfrist das Unternehmen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, ist er zur Rückzahlung der erhaltenen Gratifikation oder Teilen davon verpflichtet. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Rückzahlungsklauseln nach Form und Inhalt Rechtswirksamkeit haben, denn sie unterliegen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der richterlichen Inhaltskontrolle. Dabei achten die Richter besonders auf die Angemessenheit der Bindungsfrist. Dies gilt auch für Rückzahlungskosten, die Investitionen des Unternehmens in die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern absichern sollen.

Unter welchen Bedingungen Rückzahlungsklauseln überhaupt anwendbar sind und worauf in Bezug auf Inhalt und Formulierung geachtet werden sollte erläutert die Arbeitshilfe Rückzahlungsklauseln.

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