Tipps für das Führungsverhalten zur Steigerung von Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation: Wie ich meine Mitarbeiter richtig belohne

Wie ich meine Mitarbeiter richtig belohne

Monetäre und nicht-monetäre Belohnung | Für Unternehmen in Deutschland wird es immer schwieriger, gute Mitarbeiter zu finden. Der Wandel der Machtverhältnisse am Arbeitsmarkt, verbunden mit Personalgewinnungs- und Fluktuationsproblemen, stellt viele Betriebe vor enorme Herausforderungen. Sie sind häufig nicht mehr in der Lage, neue Aufträge anzunehmen oder können bereits vorhandene Arbeitsvolumina nicht mehr qualitäts- und termingerecht bewältigen. Die Folge sind rückläufige Umsätze und Jahresergebnisse. Um den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, fokussieren sich Unternehmensleitungen vermehrt auf ihr höchstes Gut: auf ihre bestehende Belegschaft. Wie gelingt es, die Mitarbeiter motiviert zu halten und sie an das Unternehmen zu binden? Finden Sie hier 6 Tipps, Beispiele und Muster-Lösungen für Führungskräfte zur Steigerung von Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterbindung und Motivation, monetär und nicht-monetär.

Ergebnisorientierte Variable Vergütung

Ergebnisorientierte Vergütung

Ergebnisorientierte Vergütung | Bei ergebnisorientiert variablen Vergütungssystemen stellt das Geschäftsergebnis des Unternehmens, seltener das Ergebnis von Geschäftseinheiten, den entscheidenden Vergütungsfaktor dar. Ergebnisbezogene Vergütungskomponenten gelten im Bereich der Geschäftsführungs- und Vorstandsvergütung sowie bei der Vergütung von Leitenden nahezu als unverzichtbar. Auch bei Vergütungssystemen für alle Beschäftigten eines Unternehmens können Mitarbeiterergebnisbeteiligungen zum Einsatz kommen. Oftmals soll mit unternehmensergebnisabhängiger Vergütung eine Flexibilisierung der Personalkosten erzielt werden. Erfahren Sie mehr über Vorteile, Nachteile, Wirkungen und Einsatzbereiche von ergebnisbezogenen Bonus-, Prämien- und Tantiemesystemen.

Urteil Variable Vergütung

Tantieme und Zielprämie bei ausgebliebener Zielvereinbarung (Urteil Landesarbeitsgericht Hamm)

Urteile variable Vergütung | Aus Hamm kommt der Hammer: Ein Anspruch auf Zielprämien besteht auch bei Ausbleiben der Zielvereinbarung. Hinsichtlich der Höhe ist auf die Vorjahre abzustellen, soweit dann Zielvereinbarungen getroffen wurden. Im Falle einer Freistellung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des gesamten Arbeitsentgelts inklusive der variabler Vergütung. Bei ergebnisorientierter Tantieme, variable Vergütung nach dem Betriebsergebnis, hat Arbeitnehmer kein Recht darauf, auf unternehmerische Entscheidungen wie die Bildung von Rückstellungen Einfluss zu nehmen. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 26.11.2004 – 10 Sa 2236-03.