Fachkräftemangel besiegen: Die Wirkung von Gehalt und Gehältern im Recruiting

Effekte von Gehalt und Gehältern im Recruiting

Entgeltberatung | Der Fachkräftemangel plagt die Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz enorm. Den Mitarbeitenden im Recruiting fällt es immer schwerer, Bewerberinnen und Bewerber in der benötigten Quantität und Qualität anzuziehen und für die Mitarbeit im Unternehmen zu gewinnen. Direkt kommt manch einer mit der superschnellen Lösung daher: „Zahlt doch einfach mehr Gehalt!“ Diese Forderung nach höheren Löhnen und Gehältern hört man nicht nur vonseiten der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen, sondern auch von Personalberatern und sogar von internen Recruitern. Wir empfehlen unseren Kunden etwas anderes: „Zahlt nicht höheres Entgelt, sondern gestaltet die Bezahlung intelligenter – mit Blick auf Purpose, Werte, Strategie, Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und Recruiting.“ Finden Sie hier Anregungen, Fallbeispiele und Musterlösungen für strategie- und werteorientierte Bezahlungsformen, Entgeltsysteme und Gehaltsmodelle, die wir in der Vergütungsberatung erfolgreich umgesetzt haben.

Urteil Vergütung

Equal Pay, Vergütungsunterschiede (Urteile BAG)

Urteile Vergütung | In zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von Anfang 2023 steht Equal Pay im Fokus. Dabei entschied der Senat in dem Fall eines Mitarbeitenden im Rettungsdienst über die Zulässigkeit von Vergütungsunterschieden allein aufgrund unterschiedlichen Beschäftigungsumfangs. Zum anderen bestätigt das höchste Arbeitsgericht erneut die Verpflichtung Arbeitgebender zur gleichen Vergütung bzw. Equal Pay von männlichen und weiblichen Arbeitnehmenden bei gleicher Tätigkeit. Die Parteien stritten um die Festvergütung im Vertrieb, hier im Außendienst. Diese BAG-Urteile sind jedoch von hoher praktischer Relevanz für die Rechtmäßigkeit von sämtlichen individuellen, betrieblichen sowie tariflichen Vergütungsvereinbarungen. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 18.01.2023 (5 AZR 108/22) und vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21 ).