Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026

"Der Vortrag war SEHR GUT! Gunther Wolf hat uns alle sehr beeindruckt mit seinem Wissen, insbesondere über die Umsetzung in der Praxis. Er ist auf alle Sondersituationen und Fragen der Teilnehmer sehr gut eingegangen." (» Weitere Referenzen.)

Gunther Wolf als Keynote Speaker für das Entgelttransparenzgesetz 2026

Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026

Anforderungen des Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026 erfüllen, Vergütung strategisch neu ausrichten

Banknote symbolisiert die Tätigkeiten für das Entgelttransparenzgesetz 2026, von dem der Vortrag von Gunther Wolf als Keynote Speaker handelt
Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026: Gunther Wolf als Keynote Speaker für das Entgelttransparenzgesetz 2026 gefragt

Immer mehr Unternehmerverbände, Arbeitgeberverbände und Fachverbände bieten ihren Mitgliedsunternehmen jetzt einen Vortrag über das Entgelttransparenzgesetz 2026. Denn die Veränderungen sind gravierend. Und: Sie betreffen nicht mehr ausschließlich Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung.

Sondern schlichtweg alle Arbeitgeber. Denn es ist nur eine von rund 20 massiven Veränderungen durch die Novellierung des Entgelttransparenzgesetz 2026, bei denen Arbeitgeber mit weniger als 100 Mitarbeitenden gewisse Erleichterungen oder Schonfristen genießen.

Gravierende Veränderungen durch das Entgelttransparenzgesetz 2026

Die zentralen Schlagworte des Entgelttransparenzgesetz 2026: Arbeitnehmende und Bewerbende dürfen sich über erweiterte Auskunftsrechte und vereinfachte Möglichkeiten zur Durchsetzung von Entgeltforderungen freuen.

Die Arbeitgeber hingegen sehen sich mit umfangreichen Pflichten konfrontiert, beispielsweise zu Arbeitsbewertung, zur Neu-Strukturierung der Vergütungssysteme, zur Festlegung von Vergütungsfaktoren und Beförderungskriterien sowie zu Information, Vergütungstransparenz, Veröffentlichung und Gender-Pay-Gap-Beseitigung.

Entgelttransparenzgesetz 2026: Aufwand und Kosten steigen

Erfahrenen Unternehmensleitungen und Personalleitungen ist sofort klar: Das bedeutet für alle Arbeitgeber eine komplette Umstrukturierung – oder Neu-Einführung – von zulässigen Arbeitsbewertungsverfahren und hausinternen Vergütungssystemen oder übergreifenden Tarifverträgen.
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99 Prozent von dem, was zuvor über Jahre und Jahrzehnte Bestand hatte, hält den neuen entgelttransparenzgesetzlichen Anforderungen nicht mehr stand. Zweifellos verbindet sich hiermit ein gewaltiger Arbeitsaufwand für alle Führungskräfte, die Unternehmensleitung und die Fachkräfte im Personalbereich.

Aber nicht nur: Es ist, wie bei jeder Veränderung im Vergütungsbereich, zudem mit ruckartig steigenden Personalkosten zu rechnen. Denn um eine bestehende Vergütungsungleichheit pflichtgemäß und gesetzeskonform zu beseitigen, können die zu hohen Vergütungen nicht einfach gekürzt werden. Nein, in den meisten Fällen können nur – und müssen auch – die zu geringen Gehälter auf das Niveau der anderen hochgesetzt werden.

„Das betrifft uns nicht. Wir bezahlen unsere Leute fair!“

Fairness oder Gerechtigkeit sind Begriffe, die sehr subjektiv sind. Vergütungsexperte Gunther Wolf gibt ein einfaches Beispiel: Manch ein Arbeitgeber erachtet es als fair, dass ein Kundendienstmitarbeiter seines Unternehmens, der fünf Sprachen neben seiner Muttersprache beherrscht, mehr verdient als beispielsweise eine Mitarbeiterin, die mit Kunden nur in einer Fremdsprache kommunizieren kann.

Aber findet das die Mitarbeiterin auch? Sie kann zwar nur eine Fremdsprache, diese aber wesentlich besser als der Kollege. Und hat soziale Kompetenzen, beispielsweise hohes Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Kunden, die der Kollege so ausgeprägt nicht hat. Sie selbst – oder der Betriebsrat oder eine andere nun dazu befugte Stelle – verlangt eine Prüfung nach den Vorschriften des Entgelttransparenzgesetz 2026.

Das Entgelttransparenzgesetz 2026 mischt die Karten völlig neu

Bild von Gunther Wolf Playlist Entgelttransparenz bei YoutubeDamit kommen ein paar Fragen zur Beantwortung aufs Tapet: Hat der Arbeitgeber die zugrundeliegenden Kriterien klar definiert? Sind die Arbeitsbewertungs- und Vergütungskriterien überhaupt objektiv und geschlechtsneutral – oder versteckt sich eine mittelbare Diskriminierung dahinter? Sind dabei soziale Kompetenzen ausreichend berücksichtigt?

Hat der Arbeitgeber ein sogenanntes analytisches Arbeitsbewertungssystem etabliert? Ist dort die Anzahl der Sprachen bzw. das Sprachniveau berücksichtigt? Misst er regelmäßig die Anzahl der beherrschten Sprachen bzw. den jeweiligen Level? Misst er den Ausprägungsgrad der sozialen Kompetenzen? Erfolgt diese Messung geschlechtsneutral? Und ist sie objektiv?

Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026: Was nun fair ist was nicht

Vergütungsexperte Gunther Wolf betont: „Wer als Arbeitgeber diese Fragen nicht uneingeschränkt bejahen kann, hat schon ziemlich schlechte Karten.“ Aber das ist noch nicht alles.

Es kommt für das Entgelttransparenzgesetz 2026 und die darauf ausgerichtete Rechtsprechung nicht nur darauf an, dass der Arbeitgeber seine Leute fair im Sinne von „nicht diskriminierend“ bezahlt. Sondern auch, ob er dies nachweisen kann. Ob er die Arbeitsbewertungs- und Vergütungskriterien – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – klar festgelegt, vereinbart, deutlich kommuniziert und dann auch noch auf Stellen- und Mitarbeiterebene erhoben sowie dokumentiert hat.

Vergütungsexperte Gunther Wolf informiert im Vortrag über das Entgelttransparenzgesetz 2026

Gunther Wolf als Keynote Speaker für das Entgelttransparenzgesetz 2026
Vortrag von Gunther Wolf bei der Arbeitgeberverbands-Jahrestagung. Bildquelle: AGV / Markus Hibbeler.

Das Entgelttransparenzgesetz 2026 fordert auf Arbeitgeberseite sehr viele und durchaus tiefgreifende Veränderungen. Was wird genau gefordert? Welche Risiken bestehen für Unternehmen? Gibt es auch nutzbare Chancen? Welche Gestaltungsspielräume verbleiben? Was sollten Arbeitgeber jetzt tun, um ihre Existenz-, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit nicht zu verlieren?

Darüber informiert Vergütungsexperte Gunther Wolf in seinem Vortrag über das Entgelttransparenzgesetz 2026. Er zeigt praxis- und umsetzungsbezogen auf, wie Arbeitgeber die Herausforderungen des Entgelttransparenzgesetz 2026 meistern.

Gunther Wolf als Keynote Speaker für das Entgelttransparenzgesetz 2026

Wer ihn kennt, weiß: Er macht das in klarer Sprache und ohne Rechtsdeutsch. Seine Vorträge über das Entgelttransparenzgesetz 2026 sind stets praxisbezogen, bildhaft, einprägsam, spannend, humorvoll und höchst interaktiv. Bei Gunther Wolfs Vorträgen schaltet keiner ab: Er bindet das gesamte Auditorium ein, stellt Fragen und beantwortet Zwischenrufe.

Auf diese Weise verschafft der erfahrene Speaker seinem Vortrag noch mehr Praxis- und Umsetzungsbezug. Ganz bewusst lässt er den Wandel des Vortrags von einer „Frontalbeschallung“ zu einem für alle hoch interessanten Dialog zwischen dem Auditorium und ihm zu. Daher sind die Bewertungen der Teilnehmenden auch immer ausgezeichnet.

Anlässe für einen Vortrag über das Entgelttransparenzgesetz 2026

Keynote Speaker Gunther Wolf hat viel Erfahrung mit Reden bei verschiedensten Anlässen: Intensive Impulsvorträge auf Kongressen und Messen, Keynotes bei Verbandstagungen, Vorträge für Jahrestagungen und Kundenveranstaltungen insbesondere von Kreditinstituten, Teilnahme an Expertenrunden und Podiumsdiskussionen.

Besonders häufig wird er zurzeit für Sitzungen und Tagungen von Unternehmensleitungen gebucht. Selbstverständlich schneidet Gunther Wolf seine Vorträge über die Entgelttransparenzrichtlinie auf jeden Anlass, jeden Zeitbedarf und jede Zielgruppe exakt zu.

Entgelttransparenz: Service-Links für Sie

Wenn Sie sich mit Gunther Wolf oder einem Experten unseres Teams über das Entgelttransparenzgesetz 2026 austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.

Variable Vergütung | Kurz und knapp
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Kompetenz Center Variable Vergütung
Bezeichnung
Vortrag Entgelttransparenzgesetz 2026
Preis (netto) ab
EUR 4900.00
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