Rat für Räte
Betriebsrat, Personalrat, Mitbestimmung bei variabler Vergütung | Haben Sie den Entwurf eines neuen, variablen Vergütungssystems auf dem Tisch? Oder einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung? Wurden Sie eingeladen, sich bei der Gestaltung und Konzeption eines zielorientierten, ergebnisabhängigen oder leistungsgerechten Vergütungssystems zu beteiligen? Dann könnte es Sinn machen, sich als Betriebsrat, Personalrat oder Mitglied des Wirtschaftsausschusses durch unsere stets sachkundige Beratung gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG (externe Sachverständige) zu verstärken. Nutzen Sie die starken Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats konstruktiv, um zu einem von Wertschätzung, Transparenz, Fairness und Objektivität geprägten variablen Vergütungssystem zu kommen.