Variable Vergütung

Variable Vergütung. Variable Vergütungssysteme. | Variable Vergütung umfasst sämtliche Formen der nicht fixen Vergütung. Hierzu zählen Prämien, Rewards, Benefits, Provisionen, Tantiemen, Boni, Akkordlöhne, Zuschüsse, Zulagen, Aufmerksamkeiten, Gratifikationen, Zuwendungen, Incentives und vieles mehr. Variable Vergütungssysteme verfolgen insbesondere das Ziel, Unternehmensstrategien und Unternehmensziele zu transportieren, starke Impulse zu deren Umsetzung zu geben und die Mitarbeitenden am erzielten Erfolg zu beteiligen. Durch entsprechende Gestaltung des variablen Vergütungssystems werden wirkungsstarke Anreize gegeben, um Prozesse zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern, Kosten zu senken, die Qualität zu steigern, die Flexibilität zu erhöhen und vieles mehr. Mithilfe von gut gemachten variablen Entgeltsystemen steigern Unternehmen die Motivation der Mitarbeitenden, zeigen Wertschätzung für individuelle Leistungen, honorieren hohe Team-Performance und gewinnen an Arbeitgeberattraktivität für leistungsstarke und erfolgsorientierte Bewerber. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Konzeption, Einführung, Umsetzung und Aktualisierung variabler Vergütungssysteme. Erwarten Sie neben Unternehmensberatung und Umsetzungsbegleitung auch Workshops, Seminare, Trainings, Vorträge, Analysen, Gutachten sowie Betriebsratsberatung.

Variable Vergütung Betriebsratsberatung

Rat für Räte

Betriebsrat, Personalrat, Mitbestimmung bei variabler Vergütung | Haben Sie den Entwurf eines neuen, variablen Vergütungssystems auf dem Tisch? Oder einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung? Wurden Sie eingeladen, sich bei der Gestaltung und Konzeption eines zielorientierten, ergebnisabhängigen, erfolgsorientierten oder leistungsgerechten Entgeltsystems zu beteiligen? Tauchen in Sitzungen des Betriebsrats fachliche Fragen zu Vergütungsmodell, Vergütungsform, Entgeltkriterien, Anpassungsmechanismus, Vergütungsmethode, Ausschüttungsform, Kennziffern, Regelungen sowie zu deren Vorteilen und Nachteilen auf? Dann könnte es Sinn machen, sich als Betriebsrat durch unsere stets sachkundige Beratung gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG (externe Sachverständige) zu verstärken. Nutzen Sie die starken Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung konstruktiv, um zu einem von Wertschätzung, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit geprägten variablen Vergütungssystem zu kommen.

Vertrauen und Transparenz bei der Einführung variabler Vergütungssysteme

Vertrauen und Transparenz

Vertrauen und Transparenz | Unsere Arbeitsweise bei Gestaltung, Einführung / Aktualisierung und Anwendung des variablen Vergütungssystems ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Beide Grundwerte sind uns sowohl im Verhältnis zum Auftraggeber wichtig, als auch zu den betroffenen Empfängern und zur Arbeitnehmervertretung. Wir sind für alle Beteiligten und Betriebsparteien jederzeit ansprechbar. Mitarbeitende, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder beteiligen wir bereits bei der Analyse der für das variable Vergütungssystem erforderlichen Voraussetzungen. Sie werden auch bei der Projektziel- und Problemdefinition eingebunden. Schließlich erfolgt auch die Erarbeitung der Lösungen im Bereich der variablen Vergütung gemeinsam. Diese Vorgehensweise sichert hohe Akzeptanz, eine engagierte Umsetzung des neuen variablen Entgeltsystems und wirtschaftlich messbare Erfolge. Zudem transferieren wir konzeptions- und anwendungsbezogene Kompetenzen an die Mitarbeitenden und sichern die Nachhaltigkeit der erzielten Performance-Verbesserungen.

Leistungsentgelt

Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst

Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst | LOB ist das Akronym für die leistungsorientierte Bezahlung in der öffentlichen Verwaltung. Ziel des Leistungsentgelts ist, Motivation, Eigenverantwortung, Führungskompetenz und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu steigern. Hierzu sieht § 18 TVöD (Leistungsentgelt VKA) drei Formen des Leistungsentgelts vor. Möglich ist die Leistungsprämie, die als Zielprämie auf Grundlage einer Zielvereinbarung zu verstehen ist. Daneben existiert die auf einem erzielten wirtschaftlichen Erfolg beruhende Erfolgsprämie. Die dritte Form des Leistungsentgelts ist die monatliche Leistungszulage. Die Festsetzung von Regelungen für die Verteilung wurde den Betriebsparteien überlassen. Doch die Umsetzung des § 18 TVöD ist keineswegs trivial: In manchen Verwaltungsbereichen soll es an sinnvollen Zielen mangeln, woanders den Führungskräften an Zielvereinbarungskompetenz, hier sei kein Controlling etabliert und dort die Leistungsmessung unmöglich. Welche Modelle und Methoden machen Sinn, welche sind barer Unsinn? Welches sind die Vorteile und wo liegen Nachteile? Ersparen Sie sich schlechte Erfahrungen. Schaffen Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Konzeption und Einführung eines Leistungsentgeltsystems.